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   OLG Jena, 02.05.2003 - 2 WF 118/03   

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https://dejure.org/2003,25650
OLG Jena, 02.05.2003 - 2 WF 118/03 (https://dejure.org/2003,25650)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.05.2003 - 2 WF 118/03 (https://dejure.org/2003,25650)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 2 WF 118/03 (https://dejure.org/2003,25650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei Verzögerung einer Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus; Anspruch auf gerichtliche Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch; Beurteilung der konkret angemessenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1673
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in selbstständigem Beweisverfahren

    Die - auf weithin spezifisch familienrechtliche Rechtsprechung (vgl. KG MDR 2005, 455 ; OLG Jena FamRZ 2003, 1673 f.; OLGR Karlsruhe 2007, 679 ff.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f.) gestützte - Auffassung der Antragsteller, der vorliegende Fall rechtfertige eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe, überzeugt nicht.
  • VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06

    Rüge der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Die von der Rechtsprechung teilweise für statthaft gehaltene (z.B. ThürOLG, Beschluss vom 2. Mai 2003 - 2 WF 118/03 - FamRZ 2003, 1673), gesetzlich bislang aber nicht ausdrücklich geregelte Untätigkeitsbeschwerde genügt dem Gebot der Rechtsmittelklarheit nicht (BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 [416f.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 5; vgl. auch EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006 - 75529/01 - NJW 2006, 2389 [2392]).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde im

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
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